Beratung nach § 37.3 SGB XI
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.
Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit einer kompetenten und gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Wir informieren Sie persönlich, beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie zuverlässig – für mehr Sicherheit und eine bestmögliche Versorgung im häuslichen Umfeld.
Unsere ambulante Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Wir beantworten Ihre Fragen, geben praktische Empfehlungen für den Pflegealltag und helfen dabei, die häusliche Versorgung langfristig zu sichern.
Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit einer individuellen und gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Wir beantworten Ihre Fragen, geben praktische Empfehlungen und helfen dabei, die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern.
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.
Persönliche Beratung zu Ihrer Pflegesituation und Ihren individuellen Fragen.
Praktische Hinweise und persönliche Unterstützung für pflegende Angehörige im Alltag.
Aufklärung über Pflegegrade, Leistungen der Pflegekasse und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Gemeinsame Einschätzung und Sicherung einer hochwertigen häuslichen Pflegesituation.
Persönliche Pflegeberatung direkt in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.
Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die Pflegegeld beziehen, sowie an ihre pflegenden Angehörigen. Im persönlichen Beratungsgespräch geben wir praktische Tipps, beantworten Fragen und unterstützen dabei, die Pflegequalität im eigenen Zuhause langfristig zu sichern.
Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt, Aufmerksamkeit und Herz.
Eine persönliche und zuverlässige Zusammenarbeit steht für uns an erster Stelle.
Qualifizierte Pflege nach aktuellen fachlichen Standards und individuellen Bedürfnissen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Für eine persönliche Beratung und Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Dabei unterstützen wir Sie mit praktischen Tipps und beraten individuell zur häuslichen Pflegesituation.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind je nach Pflegegrad verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durchführen zu lassen. Gerne informieren wir Sie über die geltenden Fristen.
Ja. Die Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Gemeinsam finden wir schnell einen passenden Termin für den Beratungsbesuch – bequem bei Ihnen zu Hause.
Wir besprechen Ihre aktuelle Pflegesituation, geben praktische Empfehlungen, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die häusliche Pflege bestmöglich zu organisieren und zu sichern.
Wir sind für Sie im Einsatz in Engelskirchen, Lindlar, Frielingsdorf, Berghausen, Hülsenbusch sowie den umliegenden Ortschaften.