Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Engelskirchen und Umgebung

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit einer kompetenten und gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Wir informieren Sie persönlich, beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie zuverlässig – für mehr Sicherheit und eine bestmögliche Versorgung im häuslichen Umfeld.

PERSÖNLICHE BERATUNG ZUR PFLEGE

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – kompetent und persönlich

Unsere ambulante Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Wir beantworten Ihre Fragen, geben praktische Empfehlungen für den Pflegealltag und helfen dabei, die häusliche Versorgung langfristig zu sichern.

PFLEGEBERATUNG § 37.3 SGB XI

Unsere Leistungen der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit einer individuellen und gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Wir beantworten Ihre Fragen, geben praktische Empfehlungen und helfen dabei, die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern.

Beratung nach § 37.3 SGB XI

Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.

Individuelle Pflegeberatung

Persönliche Beratung zu Ihrer Pflegesituation und Ihren individuellen Fragen.

Unterstützung für Angehörige

Praktische Hinweise und persönliche Unterstützung für pflegende Angehörige im Alltag.

Informationen zu Pflegeleistungen

Aufklärung über Pflegegrade, Leistungen der Pflegekasse und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Sicherung der Pflegequalität

Gemeinsame Einschätzung und Sicherung einer hochwertigen häuslichen Pflegesituation.

Beratung bei Ihnen zu Hause

Persönliche Pflegeberatung direkt in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.

FÜR WEN GEEIGNET?

Pflegeberatung nach § 37.3 für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die Pflegegeld beziehen, sowie an ihre pflegenden Angehörigen. Im persönlichen Beratungsgespräch geben wir praktische Tipps, beantworten Fragen und unterstützen dabei, die Pflegequalität im eigenen Zuhause langfristig zu sichern.

 

Menschlichkeit

Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt, Aufmerksamkeit und Herz.

Vertrauen

Eine persönliche und zuverlässige Zusammenarbeit steht für uns an erster Stelle.

Kompetenz

Qualifizierte Pflege nach aktuellen fachlichen Standards und individuellen Bedürfnissen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten zur Pflegeberatung nach § 37.3

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Für eine persönliche Beratung und Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Dabei unterstützen wir Sie mit praktischen Tipps und beraten individuell zur häuslichen Pflegesituation.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind je nach Pflegegrad verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durchführen zu lassen. Gerne informieren wir Sie über die geltenden Fristen.

Ja. Die Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Gemeinsam finden wir schnell einen passenden Termin für den Beratungsbesuch – bequem bei Ihnen zu Hause.

Wir besprechen Ihre aktuelle Pflegesituation, geben praktische Empfehlungen, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die häusliche Pflege bestmöglich zu organisieren und zu sichern.

Wir sind für Sie im Einsatz in Engelskirchen, Lindlar, Frielingsdorf, Berghausen, Hülsenbusch sowie den umliegenden Ortschaften.

LERNEN SIE UNS PERSÖNLICH KENNEN

Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung.